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Impressumspflicht

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Wer ist betroffen? #

Gewerbetreibende und Organisationen mit einem Internet-Auftritt, der nicht ausschließlich Privat ist, sind nach den gesetzlichen Anforderungen des Digitale-Dienste-Gesetz (§5 DDG, ehemals TMG) verpflichtet eine Anbieterkennzeichnung, also ein „Impressum“, vorzuhalten.
Genauso sind auch die Websites von Privatpersonen betroffen, die den Anschein der gewerblichen Tätigkeit erwecken (z.B. Werbebanner, Produkteinbindung von Verkaufsplattformen, Google-Werbung).

E-Mail-Adresse auf der Homepage schützen #

Da neben einer Telefonnummer die Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum verpflichtend ist und ein Kontaktformular rechtlich nicht ausreicht, sollte man das Abgreifen der Mail-Adresse durch Spamversender bedenken und Schutzmaßnahmen ergreifen.

Folgende häufige Möglichkeiten zum Schutz der E-Mail-Adresse im Impressum gibt es:

  • E-Mail-Adresse als Grafik einbinden
  • Falls ein CMS wie z.B. WordPress, Joomla, Typo3 verwendet wird, gibt es Plugins/Add-Ons, die E-Mail-Adressen auf der Homepage schützen
  • Verschleierung/Maskierung durch Zeichencodierung oder Verschlüsselung im Quellcode
  • Captcha-Abfrage bevor die E-Mail-Adresse eingeblendet wird
CID - christliche internet dienst GmbH